NEU Ab 20. Dezember 2021
- Es wird ein aktuelles Schutzkonzept benötigt
- Keine Zertifikats oder Maskenpflicht für Kinder unter 16 Jahren, es müssen jedoch die Kontaktdaten aller Anwesenden aufgenommen werden
- Zertifikatspflicht für alle ab 16 Jahren; 2G mit Maskenpflicht ->Geimpft, Genesen ODER 2G+ (Geimpft, Genesen + Getestet) ohne Maskenpflicht.
Diese Regelung müsste aber für die ganze Gruppe gelten. Es ist also nicht möglich eine 2G Gruppe zu haben (alle mit Maske) und vereinzelte Personen in 2G+. - Maskenpflicht in Innenräumen und auch während dem Training
- Die Zertifikatspflicht gilt für die ganze Einrichtung also auch für Privatlektionen etc.
- Die Zertifikatspflicht gilt auch für die Trainer, Selbstständig erwerbende, freiwillige Helfer etc.
- Ausgenommen sind ausschliesslich Personal mit Arbeitsvertrag.
- Für Personal mit Arbeitsvertrag gilt eine generelle Maskentragpflicht in Innenräumen / Fahrzeugen sobald sich mehr als 1 Person im Raum aufhält, unabhängig vom Immunisations-Status.
- Bei der Kontaktdatenerhebung notwendig sind Name, Vorname, Wohnort, Telefon
Alle Schutzkonzepte die es vor der aktuellen Version gab, werden hier aufgelistet.
Die älteste Version ist ganz unten zu finden.
Ab 6. Dezember 2021
- Outdoor:
- keine Einschränkungen bis 300 Personen
- Indoor:
- Es wird ein aktuelles Schutzkonzept benötigt
- Keine Zertifikats oder Maskenpflicht für Kinder unter 16 Jahren, es müssen jedoch die Kontaktdaten aller Anwesenden aufgenommen werden
- Zertifikatspflicht für alle ab 16 Jahren (3G, Geimpft, Genesen, Getestet).
- Bei 3G gilt Maskenpflicht (Garderobe, Aufenthaltsraum etc.).
- Während dem eigentlichen Training kann die Maske abgelegt werden, dann müssen jedoch die Kontaktdaten von allen Anwesenden aufgenommen werden.
- Alternativ kann freiwillig 2G eingeführt werden (Geimpft, Genesen), dann kann auf die Maske im Moment noch komplett verzichtet werden.
- Die Unterscheidung zwischen Geimpft / Genesen kann die Zertifikats-Scan App der Bundes voraussichtlich ab 13. Dezember vornehmen, bis dahin muss diese Prüfung manuell gemacht werden.
- Die Zertifikatspflicht gilt für die ganze Einrichtung also auch für Privatlektionen etc.
- Die Zertifikatspflicht gilt auch für die Trainer, Selbstständig erwerbende, freiwillige Helfer etc.
- Ausgenommen sind ausschliesslich Personal mit Arbeitsvertrag.
- Für Personal mit Arbeitsvertrag gilt eine generelle Maskentragpflicht in Innenräumen / Fahrzeugen sobald sich mehr als 1 Person im Raum aufhält, unabhängig vom Immunisations-Status.
- Bei der Kontaktdatenerhebung notwendig sind Name, Vorname, Wohnort, Telefon
Ab 13. September 2021
- Zertifikatspflicht bei >16 Jahren
- Ausgenommen sind fixe Trainingsgruppen von nicht mehr als 30 Personen (inkl. Trainer/in)
Ab 26. Juni 2021
- keine Kapazitätsbeschränkungen mehr
- keine Maskenpflicht (drinnen & draussen), sofern die Kontaktdaten erhoben werden
Ab 31. Mai 2021
- Jahrgang 2001 oder jünger
- Keine Einschränkungen
- Jahrgang 2000 oder älter sowie gemischte Gruppen
- Sport in Innenräumen ohne Körperkontakt
- 50 Personen inkl. Lehrperson
- Maskenpflicht (bei gemischten Gruppen für alle ab 12 Jahren)
- Mindestabstand von 1.5m muss sichergestellt werden
- Für jede Person müssen mindestens 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen
- Kein Körperkontakt
- Erlaubt die Ausübung das Tragen einer Maske nicht, muss sichergestellt sein, dass für jede Person eine genügend grosse Fläche (25 Quadratmeter bei körperlich anstrengender Aktivität, 10 Quadratmeter ohne körperliche Anstrengung) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht. Der Raum muss über eine adäquate Lüftung verfügen.
- Sport in Innenräumen mit Körperkontakt
- Training in beständigen 4er Gruppen die sich weder mischen noch annähern dürfen
- Pro 4er Gruppe muss eine Fläche von 50 Quadratmetern zur exklusiven Nutzung zur Verfügung stehen.
- Es muss keine Maske getragen werden
- Der Raum muss über eine adäquate Lüftung verfügen.
- Sport im Freien
- 50 Personen inkl. Lehrperson pro Gruppe
- Körperkontakt ist erlaubt, es muss keine Maske getragen werden
- Kontaktdaten müssen erhoben werde
- Sport in Innenräumen ohne Körperkontakt
Ab 19. April 2021
- Jahrgang 2001 oder jünger
- Keine Einschränkungen
- Jahrgang 2000 oder älter sowie gemischte Gruppen
- Sport in Innenräumen
- 15 Personen inkl. Lehrperson pro Gruppe
- Maskenpflicht (bei gemischten Gruppen für alle ab 12 Jahren)
- Mindestabstand von 1.5m muss sichergestellt werden
- Für jede Person müssen mindestens 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen
- Kein Körperkontakt
- Erlaubt die Ausübung das Tragen einer Maske nicht, muss sichergestellt sein, dass für jede Person eine genügend grosse Fläche (25 Quadratmeter bei körperlich anstrengender Aktivität, 15 Quadratmeter ohne körperliche Anstrengung) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.
- Sport im Freien
- 15 Personen inkl. Lehrperson pro Gruppe
- Körperkontakt ist erlaubt, wenn eine Maske getragen wird
- Ohne Maske muss der Mindestabstand von 1.5m sichergestellt werden
- Für jede Person müssen mindestens 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen
- Sport in Innenräumen
Ab 01. März 2021 – 18.April 2021
Innenräumen:
– keine Privatlektionen & keine Trainings Jahrgang 2000 und älter
– Trainings ab Jahrgang 2001 und jünger erlaubt
Draussen:
– Privatlektionen sowie Gruppen >20Jahre mit Max. 15 Personen (inkl. Trainer) sind erlaubt (Abstand, kein Körperkontakt)
NEU Ab 22. Dezember 2020
Innenräumen:
– keine Privatlektionen & keine Trainings >16 Jahre
– Trainings <16Jahren erlaubt, auch nach 19 Uhr.
- NEU ist jedoch die Vorgaben von 10m2 pro Person. Bei einer Trainingsfläche von 100m2 dürfen 9 unter 16 Jährige +1 Trainer drin sein.
Draussen:
– Privatlektionen sowie Gruppen >16Jahre mit Max. 5 Personen (inkl. Trainer) sind erlaubt (Abstand, kein Körperkontakt)
NEU Ab 12. Dezember 2020
- kein Kontaktsport erlaubt (kein Sanda, KungFu, Qingda etc.)
- max. 5 Personen pro Gruppe
- keine Kurse nach 19 Uhr
- Maskenpflicht im Training
Ab 29.Oktober 2020
- kein Kontaktsport erlaubt (kein Sanda, KungFu, Qingda etc.)
- max. 15 Personen im Training
- Maskenpflicht im Training
Ab dem 22. Juni 2020 gilt es folgende Dokumente zu verwenden.
Ab 22. Juni 2020
Die Regel, wonach pro Person 10m2 Trainingsfläche bereitgestellt werden muss, entfällt!
Ab 18.Oktober 2020
Maskenpflich ausserhalb der Trainingsfläche
Ab dem 11.Mai 2020 ist wieder Sport unter Einhaltung der Schutzmassnahmen erlaubt.
Als Dachverband aller chinesischen Kampfkünste in der Schweiz und SwissOlympic Mitglied, hat die Swiss Wushu Federation ein Schutzkonzept erarbeitet, das vom BASPO/BAG zwischenzeitlich validiert wurde.
Unter Einhaltung des swisswushu Covid-19 Schutzkonzept, ist es allen KungFu/Wushu/TaiJi/QiGong Schulen (unabhängig von einer swisswushu-Mitgliedschaft) möglich den Unterricht ab dem 11.Mai 2020 wieder aufzunehmen.
Unterstehend werden wir einige nützliche Links im Zusammenhang mit dem Unterrichte unter Schutzmassnahmen auflisten.
Die Infos werden laufend ergänzt. Wenn auch du einen nützlichen Tipp hast, von dem andere profitieren können, dann bist du herzlich dazu eingeladen den per Mail an sami.benmahmoud@swisswushu.ch zu schicken.
Desinfektion / Reinigung
AST-DesiClean (5 L / 10 L Kanister)
Flächen Desinfektionsmittel (basierend auf Chlor) -> Flyer
www.aquaswisstech.ch
Wird z.B. von Peer (Kampfkunstschule Wattwil) & Sami (WU-Academy of Martial Arts) in Kombination mit diesem Handsprühgerät verwendet.
Desinfektionsmittel-Spender
Berührungslos, einfach hygienisch -> Flyer
Weitere nützliche Hilfsmittel:
Flächendesinfektionsspray
Handdesinfektionsmittel
Einweg-Desinfektionstücher
Anmeldesysteme
swisswushu Anmeldesystem
- Formular / E-Mail basiert
- Anmeldung, Reservation, Anwesenheitskontrolle
- Registration über www.easyregistration.ch
- Fragen / Infos: info@swisswushu.ch
Kampfsport.Center
- CHF 50.- / Monat
- komplettes System mit benutzerfreundlicher Darstellung
- Kalenderfunktion
- weitere Funktionen möglich
- Infos gibt es auf: https://kampfsport.center/
Adresse
Geschäftsstelle
Ziegelhüttenstrasse 8
8853 Lachen
Schweiz